Energieberatung

 

Beratungsziel

Auf den Energie-3-Sprung achten

Grundsätzlich können bei einer Energieberatung Maßnahmen aus jedem der drei einzelnen Bereiche des Energie-3-Sprungs (1. Energieverbrauch vermeiden, 2. Energieeffizienz steigern, 3. Erneuerbare Energien ausbauen) empfohlen werden. Eine gute Energieberatung achtet darauf, dass die Umsetzung der Maßnahmen im Sinne des Energie-3-Sprungs erfolgt.

Energieberatung ...

  • findet Systemlösungen "aus einem Guss“, bei denen die verschiedenen Maßnahmen und Techniken gut harmonieren,
  • hilft Ihnen, die für Sie günstigste/n Lösung/en auszuwählen,
  • berät und unterstützt Sie rund um das Thema "Förderung“,
  • sorgt für die Qualitätssicherung bei der Umsetzung der Maßnahmen,
  • bestätigt die fachgerechte Ausführung ggü. dem Fördermittelgeber.

 

Energieausweis

Energieausweis

Die Energieeffizienz von Wohngebäuden, aber auch anders genutzten Gebäuden, wird künftig auf dem Immobilienmarkt eine viel größere Rolle spielen als bisher. So wie es bei technischen Geräten oder Autos längst an der Tagesordnung ist, mit sparsamem Energieverbrauch zu werben, wird Energieeffizienz auch bei Immobilien zu einem wichtigen Entscheidungskriterium werden. Dazu soll der Energieausweis beitragen, den Verkäufer oder Vermieter im Falle eines geplanten Verkaufs oder einer Vermietung den Interessenten vorzeigen müssen.

Für die Errichtung von Neubauten ist die Ausstellung von Energie- oder Wärmebedarfsausweisen schon seit 1995 vorgeschrieben. Bei Vermietung oder Verkauf haben potenzielle Mieter oder Käufer seit dem 1. Juli 2008 das Recht, die Vorlage eines Energieausweises vom Eigentümer, Vermieter oder Verkäufer einzufordern. Dies gilt für Häuser, die bis 1965 gebaut wurden. Seit Anfang 2009 ist der Energieausweis in Vermietungs- und Verkaufsfällen auch bei allen übrigen Wohngebäuden Pflicht. Gewerbebauten und andere Gebäude, die nicht überwiegend dem Wohnen dienen, so genannte Nichtwohngebäude, benötigen seit Juli 2009 einen Energieausweis.
Bei Bestandswohngebäuden mit Bauantrag vor 01.11.1977 und bis zu 4 Wohneinheiten ist im allgemeinen ein Bedarfsausweis wie beim Neubau vorgesehen, ansonsten besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.

 

Förderberatung

Heizkosten sparen

Geld sparen und Heizkosten senken mit öffentlichen Fördermitteln

Mit den öffentlichen Fördermittel zur Umsetzung von Energieeinsparungs-Massnahmen am Gebäude können Sie Ihre Kosten senken und Geld sparen!
Wir beraten Sie gerne, welche Fördermittel für Sie in Frage kommen und worauf Sie achten sollten.

Individuell auf Ihr Gebäude abgestimmtes Fördermittelpaket vom Fachmann!
referenzen

KfW-Fördermittel
Nachfolgend erhalten Sie eine kurze Übersicht der Förderprogramme der KfW-Förderbank im energetischen Bereich. Weitere und ausführliche Informationen erhalten Sie unter: www.kfw.de

BAFA Förderprogramme
Einen Auszug aus dem Fördermöglichkeiten der BAFA können Sie hier einsehen: www.bafa.de

 

GEG 2020 Gebäudeenergiegesetz

Das »Gesetz zur Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze« (vom 8. August 2020), enthält mit dem Artikel 1 das »Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG).

Mit dem GEG werden die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und das Energieeinspargesetz (EnEG) zusammengeführt. Damit sind in einem Gesetz die baulichen und anlagentechnischen Anforderungen (bisher EnEV), die Regeln für die Nutzung erneuerbarer Energien für Heizung und Kühlung (bisher EEWärmeG) und die Formalien (bisher EnEG) vereinigt.

Im GEG werden einige Bereiche neu geregelt, andere werden aus der EnEV, dem EEWärmeG und dem EnEG übernommen und einige Regelungen entfallen.

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